PSAgA Prüfung nach DGUV 312-906

Bei allen Höhenarbeiten mit Absturzgefährdung ist man verpflichtet eine PSA (persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz laut DGUV-R 112-198 zu tragen.

 

Die PSA gegen Absturz muss, nach den Regeln der BG, einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

 

Zwischen den Prüfungsintervallen ist der Anwender und der Arbeitgeber für den einwandfreien Zustand des Equipments verantwortlich, was er durch die Überprüfung vor und nach jedem Arbeitseinsatz garantiert. Wenn die Ausrüstung jedoch einmal härter beansprucht wurde, z.B durch einen Sturz, dem Kontakt mit Lösungsmitteln, Chemikalien oder scharfen Gegenständen, steht eine sofortige Prüfung durch einen Sachkundigen an. Auch bei längerem Nichtgebrauch sollte man vor der Inbetriebnahme prüfen lassen ob die PSAgA noch tauglich ist. Die proseil GmbH, als erfahrenes Industriekletterunternehmen, bietet Ihnen die Prüfung ihrer PSAgA durch ausgebildete und sachkundige Mitarbeiter.

 

"An unserem Material hängt unser Leben"


Überprüfung von Leitern

 

In unserem Betrieb können Sie, nach vorheriger Absprache , Ihre Leitern auf BG-Zulässigkeit durch einen Sachverständigen prüfen lassen.