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AGB proseil
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  • Wir leisten und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
  • Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen.
  • Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und bestätigt wurden.
  • Auch andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.

 

2. Angebote

  • Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien, etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
  • Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
  • Ergeben sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an das jeweilige Angebot gebunden - es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren.
  • Unsere Angebote behalten für 28 Tage netto ihre Gültigkeit, vom Zeitpunkt der Angebotsstellung.

 

3. Voraussetzungen

  • Wir führen unsere Aufträge gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, sofern dieser ein Gewerbe betreibt. Ausgenommen sind gesonderte, von uns schriftlich bestätigte, Vereinbarungen.
  • Wir arbeiten am Seil üblicherweise nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen. Ebenso arbeiten wir am Seil nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, mit Verdünnungen sowie mit umweltschädlichen Chemikalien. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (z.B. Baumpflegearbeiten, Korrosionsschutz) bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
  • Auf Verlangen hat der Auftraggeber Proben seiner verwendeten Materialien (inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt) zu stellen, damit wir Auswirkungen auf unser Sicherungsmaterial prüfen lassen können.
  • Bei Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache zwischen dem Auftraggeber und der proseil GmbH hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten wir uns - eine Auftragsabwicklung - auch im Nachhinein vor.
  • Bei Aufträgen, die sich über mehrere Tage hinweg erstrecken, wird vom Auftraggeber nach Abstimmung mit der proseil GmbH eine adäquate Unterkunft gestellt. Die Unterbringung unserer Mitarbeiter findet grundsätzlich in Einzelzimmern statt.
  • Wird die Unterbringung nicht vom Auftraggeber gestellt, behält sich die proseil GmbH die entsprechende Auswahl der Unterkunft vor.
  • Gemäß der Richtlinien des FISAT e.V. und der entsprechenden BG-Vorschriften, werden seilunterstütze Arbeitsverfahren grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt, da die Rettung der Seilarbeiter zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Rettungsmittel werden von uns vorgehalten.

 

  1. Leistung
  • Wir erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung gültigen Richtlinien des FISAT e.V., der jeweiligen BG-Vorschriften und der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörter Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt und sonstiger damit vergleichbarer Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche.
  • Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
  • Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionsschutzmittel etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenenfalls gesondert mit uns abzurechnen.
  • Vorbesichtigungen, Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw. abgerechnet.
  • Anträge (z.B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu erbringen. Wird diese Abwicklung von der proseil GmbH erbracht, wird diese gesondert behandelt bzw. abgerechnet. Von Seiten des Auftraggebers gestellte Anträge müssen bis zur Auftragsabwicklung als Kopie zu Händen der Firma proseil GmbH gehen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.
  • Bei seilunterstützten Arbeiten sind wir, zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit, nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs- und Arbeitstechnik betrifft.
  • Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeiten ist der von uns benannte Aufsichtsführende.
  • Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.
  • Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 4 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden abgewickelt.
  • Bei speziellen Sicherheitsvoraussetzungen (z.B. bei Korrosionsschutzarbeiten oder Arbeiten an Abzügen/Schornsteinen) werden dem Auftraggeber gesondert erstellte "Merkblätter" zur Verfügung gestellt, die bindender Bestandteil der AGB sind.
  • Für den sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.

 

4.1. Schulung

  •  Terminänderung / Preisänderungen
    Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preis- & Terminänderungen vorzunehmen. Alle angemeldeten Teilnehmer werden hierüber rechtzeitig informiert.
  • Teilnahmevoraussetzung Level I & PSA gegen Absturz
    Der/die Kursteilnehmer/in muss
  • mindestens 18 Jahre alt sein
  • eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G41 vorweisen
  • und einen Erste Hilfe Kurs (8 Doppel Std.) erfolgreich absolviert haben.
  • Die rechtzeitige Anmeldung mit Vorkasse ist bindend.
  •  Teilnahmevoraussetzung Level II zusätzlich
    Erfolgreich absolvierter Level 1–Kurs.
    Die rechtzeitige Anmeldung mit Vorkasse ist bindend.
  • Leistungen
  • Die Gebühren enthalten: Schulungsunterlagen, Prüfungsgebühr, Ausweis & Zertifikat.
  • Nicht enthalten sind evtl. Kosten für Leihausrüstung, Nachprüfung, Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten, sowie Anreise zum Schulungsort für Teilnehmer.
  • Bei einer gebuchten Inhouse Schulung, fallen oben genannte Kosten für den anreisenden Ausbilder an.
  • Der Kurs wird mir einer externen Prüfung abgeschlossen, für den erfolgreichen Abschluss übernimmt der Anbieter keine Garantie.
  • Sollte der/die Kursteilnehmer/in die angebotene Prüfung nicht bestehen, findet keine Zertifizierung statt. Eine kostenpflichtige Nachprüfung kann beim Anbieter absolviert werden.
  • Die Kursinhalte, die Kurstitel und die Kursunterlagen, insbesondere Skripten, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung vervielfältigt oder für die Abhaltung von Veranstaltungen verwendet werden.
  • Anmeldung
  • Teilnehmer müssen einzeln über das Anmeldeformular angemeldet werden.
  • Dieses bekommen sie zugesendet. Nach Eingang (per Mail, Fax oder Post) der vollständig ausgefüllten, schriftlichen Anmeldung beim Anbieter, erhält der/ die Teilnehmer/ in eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung.
  • Danach wird die mit Angabe der Zahlungsmodalitäten, insbesondere des Zahlungsdatums, versandt. Nach fristgerechtem Zahlungseingang beim Anbieter gilt die Kursteilnahme ohne weiteres als garantiert und bestätigt.
  • Die Kursteilnahme ist persönlich und kann nur mit Einwilligung vom Anbieter übertragen werden.
  • Die Vergabe der Kursplätze erfolgt nach Eingangsdatum des Anmeldeantrags.
  • Sollten also Überkapazitäten entstehen, so wird der/die Teilnehmer/-in rechtzeitig hierüber informiert und ist somit bereits für den nächsten Kurs angemeldet.
  • Inhalte
  • PSA gegen Absturz:
  • Der Kurs PSA Anwender richtet sich an diejenigen, die sich in Ihrem Arbeitsumfeld in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen.
  • Um in diesen Bereichen auch wirklich sicher und effektiv arbeiten zu können, ist es unumgänglich, dass die entsprechenden Mitarbeiter mit dem Umgang der PSA vertraut sind.
  • Diese Schulung ist daher speziell auf Anwender zugeschnitten, die mit PSA gegen Absturz arbeiten, aber noch keinerlei Erfahrungen oder Unterweisungen erfahren haben.
  • Der Kurs erstreckt sich über zwei Tage, in deren Verlauf intensiv auf die Rechtsgrundlage eingegangen wird, sowie verschiedene Hersteller, Materialien und Anwendungsmöglichkeiten vorgestellt werden.
  • Im Anschluss auf die theoretische Einweisung in die PSA werden zahlreiche praktische Übungen am Objekt erfolgen.
  • Level I:
  • Der Kurs "Seilzugangstechnik Level 1 - Grundausbildung Höhenarbeiter" ist die erste Stufe einer anerkannten Ausbildung für Industriekletterer und stellt somit den Einstieg in dieses Metier dar.
  • Innerhalb von 5 intensiven Schulungstagen werden umfangreiche theoretische und praktische Kursinhalte vermittelt. Den Einstieg in die Schulung bildet die theoretische Einführung insbesondere in die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen die es bei der Durchführung von Höhenarbeiten zu berücksichtigen gilt.
    Der Einblick in diverse berufsgenossenschaftliche Schriftstücke und Veröffentlichungen wird von der fachspezifischen Nomenklatur (z.B. Gefährdungsermittlung, Aufsichtsführender, Anschlagpunkte, Redundanz etc.) begleitet.
    Die anschließende Knoten- und Materialkunde soll darüber hinaus einen ersten Eindruck über Anwendungsmöglichkeiten und die große Auswahl der Ausrüstung von verschiedenen Herstellern vermitteln.
  • An den darauf folgenden Tagen liegt der Schwerpunkt auf der Anwendung und Übung von Auf- bzw. Abstiegstechniken, Benutzung der eigenen Ausrüstung und nicht zuletzt in der Gewöhnung an die Höhe.
    Begleitend dazu wird ein weiterer Theorieteil tiefer gehend hinterfragt:
    Die Selbst- und Kollegenrettung. Die Besonderheit der Arbeitsposition, des Arbeitsverfahrens und das bei einem Unfall eintretende Hängetrauma werden intensiv besprochen und mit praktischen Übungen abgerundet.
    Intensives Selbststudium und weiterführende praktische Übungen sind für das Bestehen des Kurses unabdingbar.
    Den Abschluss der Ausbildung vollziehen alle Teilnehmer gemeinsam am fünften und letzten Tag, zuerst im Rahmen der theoretischen und anschließend in der praktischen Prüfung.
  • Level II:
  • Der FISAT-Kurs "Höhenarbeiter Level 2" stellt die logische Weiterführung der Ausbildungsstufen dar und ist zugleich Grundvoraussetzung für zahlreiche Arbeitsfelder im Bereich der Industriekletterei.
  • Auch hierbei werden innerhalb von 5 Schulungstagen sowohl theoretische als auch praktische Kursinhalte vermittelt, bestehende Kenntnisse erweitert und Neuerungen im Bereich der seilunterstützten Höhenarbeiten vermittelt und aufgefrischt.
  • Schwerpunkte des Level 2 Kurses bilden daher nicht nur Gesetzesänderungen oder Neuerungen, sondern auch Flaschenzugsystem, erweiterte Rettungsverfahren, horizontale Seilbahnen, Traversieren und die sowohl konsequent einzuhaltende als auch korrekt und stetig anzuwendende Redundanz – die häufigste Prüfungsschwäche! Nicht ohne Grund wird daher nicht mehr nur von den durchführenden Höhenarbeitsfirmen sondern mittlerweile auch von zahlreichen Auftraggebern der Nachweis über den erfolgreich absolvierten Level 2 Kurs eingefordert.
  • Die am fünften Tag erfolgende Prüfung wird von einem externen FISAT-Zertifizierer abgenommen und auch im zweiten Kurs für Höhenarbeiter stellt die bestandene theoretische Prüfung Eingangsvoraussetzung für die Teilnahme an der praktischen Prüfung dar.

 

5. Auftragserteilung

  • Vor Auftragserfüllung muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die Auftragsbestätigung kann uns per Post, per Fax oder via Email erreichen. Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung hervorgehen.
  • Für den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen eine eindeutige Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung von Seilstrecken, Zustieg und Zugang.), behalten wir uns eine Begehung des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Die für die Auftragserteilung benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Auftraggeber für die anfallenden Kosten auf.

 

6. Storno

  • Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50% des gesamten Auftragswertes. Bei Stornierung einer Leistung weniger als einem Werktage vor Leistungsbeginn stellen wir 90% des gesamten Auftragswert in Rechnung.
  • Materialbeschaffungen, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung, vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

 

 

6.1. Rücktritt / Storno bei Schulungen

  • Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen! Es müssen folgende Daten enthalten sein:
  • Vollständige Kontaktdaten, Kursdaten, Begründungsschreiben inkl. ärztlicher (oder vergleichbarer) Bescheinigung.
  • Im Falle einer Rücktrittserklärung innerhalb von 7-5 Werktagen vor Kursbeginn, werden 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr angerechnet, der Restbetrag wird gutgeschrieben.
  • Wird die Leistung weniger als fünf Werktage vor der vereinbarten Schulung storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 75% des gesamten Auftragswertes.
  • Bei Stornierung einer Leistung weniger als einem Werktage vor Leistungsbeginn stellen wir 90% des gesamten Auftragswert als Stornogebühr in Rechnung.

 

 

7. Zahlung

  • Berechnet werden, mangels anderer Vereinbarungen, die am Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist ausgeschlossen.
  • Bei Aufträgen die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten wir uns vor Zwischenrechnungen bzw. Rechnungen in Form von Abschlagszahlungen zu stellen.
  • Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
  • Bei Erstkunden behalten wir es uns vor, bei Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten einzufordern. Diese Vorabzahlung wird in Form einer Vorabanweisung oder in Form eines Verrechnungs-Schecks erbracht.
  • Zahlungen können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist: Netto in bar, als Verrechnungs- oder Barscheck nach Beendigung des Auftrags oder per Überweisung nach Rechnungserhalt. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar bezahlt oder bei bargeldloser Zahlung unserem Konto gutgeschrieben wurde.
  • Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.
  • Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen, die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt.
  • Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

 

 

7.1. Zahlungen für Schulungen

  • Alle Kursgebühren müssen vor Beginn der Schulung entrichtet werden.
  • Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig auf dem Geschäftskonto des Anbieters gutgeschrieben sein, so ist die Kursgebühr mit Antritt der Schulung bar zu entrichten.
  • Ohne entrichtete Kursgebühr, wird der Teilnehmer nicht zur Prüfung zugelassen, es werden keine Prüfungsunterlagen oder Teilnahmebestätigungen ausgehändigt.

 

 

 

8. Zahlungsverzug

  • Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig.
  • Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 4% p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

 

 

 

9. Gegenforderungen

  • Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

 

10. Konventionalstrafen

  • Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.

 

 

11. Mängel

  • Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.
  • Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht.
  • Wir behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten.
  • Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.
  • Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge.

 

 

12. Haftung

  • Für Terminverzögerungen, die durch höhere Gewalt (Sturm, Unwetter o.Ä.) verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung und können keine Forderungen im Hinblick auf Terminarbeit an die proseil GmbH gestellt werden.
  • Wir haften nicht für Bearbeitungsschäden, die durch Maßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären, die wir schriftlich gefordert haben.
  • Produkte von anderen Herstellern, die bei uns in den Versand gelangen, sind von uns einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen worden. Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz können daher gegen uns nicht geltend gemacht werden.

 

 

12.1. Haftung bei Schulungen

  • Die Haftung für Personen- und Sachschäden ist für die Dauer der Schulungen für den Anbieter und seine Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Insbesondere haftet der Anbieter weder für sich noch für seine Mitarbeiter für den Ausfall seiner Leistungen durch höhere Gewalt, Streik, fahrlässig verursachte oder sonstige von ihm nicht zu vertretende Gründe.

 

 

13. Datenerfassung und Bildrechte

  • Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung benötigten Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz §3.26 gespeichert werden.
  • Wir untersagen in jedem Fall Bild- und Tonaufnahmen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- oder Tonmaterial, gegen Erstattung der Materialkosten, in unseren Besitz über.
  • Haben wir Bild- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen nur privat oder firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung, verwendet werden, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Wir behalten uns vor, von Aufträgen Bild- und Tondokumentationen zu fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet in Soweit auf seine Rechte an dem Bild- oder Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter und Nachunternehmer des Auftraggebers, die auf dem Bild- oder Tonmaterial gespeichert sind.

 

 

14. Geltungsbereich

  • Vorstehende Geschäfts- und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form, für alle diesen Vertrag betreffenden Leistungen. Sie gelten für die weitere Geschäftsbeziehung solange, bis wir unsere Kunden über eine Änderung informieren. Den Angeboten ist immer die Versionsnummer der gültigen AGB beigefügt!
  • Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.

 

 

Heidelberg, Januar 2013