FISAT Level 3:

auf Anfrage

 

Schulungsort: Schulungszentrum Darmstadt, in der Landwehrstr. 75, in 64293 DA

Kursbeginn: am ersten Tag um 09.00 Uhr, jeder weitere Tag um 08.00 Uhr 

 

 

Preise:

Kursgebühr:        925€

Prüfungsgebühr:  175€

Leihausrüstung:    45€ (Helm, Gurt, Bruststeigklemme, Handsteigklemme+ Verbindungsmittel, Rettungsexe, Abseilgerät, Sicherungsgerät, Sitzbrett, 2 Positionierungsgeräte, Sicherungsmittel, Prusik, div. Karabiner)

Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

 

Voraussetzungen siehe unten!

 

 

 

Zur Anmeldung bitte unser Formular nutzen und an schulungen@proseil.de oder per Post senden.

 

 

 

 

Bei uns ausgebildete Personen erhalten einmalig 10% auf den Materialkauf.

(Im Zuge der Ausbildung können einige Materialien getestet werden.)


PSAgA:

Termine auf Anfrage

Dauer: 2 Tage

Ausbildungsort: Schulungszentrum Darmstadt oder vor Ort

 

Preise:

Kursgebühr:        320€

Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.

 

Theoretische Unterweisung

  • Gesetzliche Bestimmungen
  • Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Arten von PSAgA
  • Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Anschlagmöglichkeiten
  • Sturzphysik
  • Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
  • Bestimmungsgemäße Benutzung
  • Sichtprüfung vor Benutzung
  • Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
  • Rettungsmöglichkeiten


Praktische Unterweisung

  • Nutzerkontrolle vor Anwendung
  • Anpassen der Ausrüstung
  • Absturzsicherung
  • Halte- und Rückhaltesysteme
  • Steigschutzsysteme
  • Sicherung in Hubarbeitsbühnen
  • Anwendung der gesamten Ausrüstung
  • Selbstrettung und Notfallmaßnahmen

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Zulassungsvoraussetzungen

  • Zulassungsvoraussetzungen Level 1, Höhenarbeiter
  1. Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
  • Zulassungsvoraussetzungen Level 2, Höhenarbeiter
  1. Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  2. Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41) für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
  4. Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 1 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 1 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  • Zulassungsvoraussetzungen Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter
  1. Die/der Anwärter/in muss mindestens 21 Jahre alt sein.
  2. Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  3. Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41) für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
  4. Die/der Anwärter/in muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
  5. Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtsführenden müssen mindestens 12 Monate liegen.
  6. Es müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung in der Qualifikation als Höhenarbeiter Level 2 nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch „Persönlicher Nachweis Seilunterstützer Höhenzugang“ des FISAT.

Quelle: Prüfungsordnung für Seilzugangs- und Positionierungstechniken Version 14.0

 

  • Zulassungsvoraussetzungen PSAgA
  1. Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  1. Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
  2. Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41) für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.