FISAT Level 3:
auf Anfrage
Schulungsort: Schulungszentrum Darmstadt, in der Landwehrstr. 75, in 64293 DA
Kursbeginn: am ersten Tag um 09.00 Uhr, jeder weitere Tag um 08.00 Uhr
Preise:
Kursgebühr: 925€
Prüfungsgebühr: 175€
Leihausrüstung: 45€ (Helm, Gurt, Bruststeigklemme, Handsteigklemme+ Verbindungsmittel, Rettungsexe,
Abseilgerät, Sicherungsgerät, Sitzbrett, 2 Positionierungsgeräte, Sicherungsmittel, Prusik, div. Karabiner)
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Voraussetzungen siehe unten!
Zur Anmeldung bitte unser Formular nutzen und an schulungen@proseil.de oder per Post senden.
Bei uns ausgebildete Personen erhalten einmalig 10% auf den Materialkauf.
(Im Zuge der Ausbildung können einige Materialien getestet werden.)
PSAgA:
Termine auf Anfrage
Dauer: 2 Tage
Ausbildungsort: Schulungszentrum Darmstadt oder vor Ort
Preise:
Kursgebühr: 320€
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
Theoretische Unterweisung
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Gesetzliche Bestimmungen
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Lagerung, Wartung und Pflege der Ausrüstung
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Arten von PSAgA
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Allgemeine Gefahren im Umgang mit PSAgA
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Sicherungsmaßnahmen
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Anschlagmöglichkeiten
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Sturzphysik
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Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
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Bestimmungsgemäße Benutzung
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Sichtprüfung vor Benutzung
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Grenzen des Verfahrens und Fehlanwendungen
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Rettungsmöglichkeiten
Praktische Unterweisung
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Nutzerkontrolle vor Anwendung
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Anpassen der Ausrüstung
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Absturzsicherung
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Halte- und Rückhaltesysteme
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Steigschutzsysteme
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Sicherung in Hubarbeitsbühnen
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Anwendung der gesamten Ausrüstung
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Selbstrettung und Notfallmaßnahmen
Zulassungsvoraussetzungen
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Zulassungsvoraussetzungen Level 1, Höhenarbeiter
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Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine
Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von
einer der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
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Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf
für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
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Zulassungsvoraussetzungen Level 2, Höhenarbeiter
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Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine
Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von
einer der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
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Die/der AnwärterIn muss eine gültige Arbeitsmedizinische
Eignungsuntersuchung (G41) für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter sein als 36 Monate, für
Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
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Die/der AnwärterIn muss die Prüfung Level 1 erfolgreich abgelegt
haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 1 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
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Zulassungsvoraussetzungen Level 3, Aufsichtführender Höhenarbeiter
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Die/der Anwärter/in muss mindestens 21 Jahre alt sein.
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Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine
Ersthelferausbildung nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von
einer von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
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Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische
Eignungsuntersuchung (G41) für diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum
49. Lebensjahr nicht nicht älter sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.
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Die/der Anwärter/in muss die Prüfung Level 2 erfolgreich abgelegt
haben. Die Gültigkeit der Qualifikation im Level 2 darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
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Zwischen der Prüfung Level 2 und der Prüfung zum Aufsichtsführenden
müssen mindestens 12 Monate liegen.
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Es müssen mindestens 250 Tage Einsatzerfahrung in der Qualifikation
als Höhenarbeiter Level 2 nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ausschließlich das Nachweisbuch „Persönlicher Nachweis
Seilunterstützer Höhenzugang“ des FISAT.
Quelle: Prüfungsordnung für Seilzugangs- und Positionierungstechniken Version 14.0
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Zulassungsvoraussetzungen PSAgA
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Die/der Anwärter/in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
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Die/der Anwärter/in muss einen gültigen Nachweis über eine Ersthelferausbildung
nicht älter als 24 Monate erbringen. Die Ersthelferausbildung umfasst mindestens 9 Stunden und muss von einer von der
Berufsgenossenschaft ermächtigten Stelle durchgeführt werden.
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Die/der Anwärter/in muss eine gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung (G41) für
diese Tätigkeiten (Arbeiten mit Absturzgefahr) nachweisen. Diese darf für Teilnehmer bis zum 49. Lebensjahr nicht älter
sein als 36 Monate, für Teilnehmer ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate.